Praxis für Psychotherapie
Katharina Stahl
All about Therapie
Fragen und Antworten
ABLAUF
Wie läuft eine Therapie ab?
SCHWEIGEPFLICHT
Im Rahmen der Therapie und darüber hinaus unterstehe ich der Schweigepflicht - bei PatientInnen ab 14 Jahren auch gegenüber den Erziehungsberechtigten. Ausnahmen hierzu stellen Freigaben, die mir durch die PatietInnen erteilt werden, um ggf. mit relevanten Bezugspersonen in Austausch zu gehen (wie Lehrer oder Ärzte). Darüber hinaus erlischt meine Schweigepflicht gegenüber relevanten Institutionen (wie Psychiatrie oder ggf. Polizei) sowie den Erziehungsberechtigten bei hinreichender Gefahr durch Selbst- und/oder Fremdgefährdung.
Erstgespräch
Zunächst findet eine Kontaktaufnahme per Telefonat oder postpostalischer Zusendung des Anmeldeformulars satt. Folgend vereinbaren wir eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde. In dieser lernen wir uns kennen und ich mache mir ein erstes Bild über die Beschwerden. Hierdurch bildet sich eine Verdachtsdiagnose, auf Grundlage welcher ich berechtigt bin weitere Termine anzubieten.
Maximal können 10x25min (zumeist in 50min Sitzungen) durchgeführt werden.
Probatorik
Die Probatorik ist die Phase, in welcher die (Verdachts-)Diagnose durch wissenschaftliche Methoden überprüft wird. Hierfür stelle ich viele Fragen, gebe Fragebögen aus und führe ggf. auch Testverfahren durch (bspw. IQ-Test).
Nach Ende der Probatorik erläutere ich die Ergebnisse sowie die gestellte Diagnose.
Insofern eine Therapie bei mir gewünscht wird, stelle ich ebenfalls einen Behandlungsplan vor, welcher auf wissenschaftlicher Basis entsprechend der Verhaltenstherapie basiert. Hierzu gehört zudem die Eingruppierung in eine Einzel-, Gruppen- oder Kombinationstherapie sowie bei einer Einzeltherapie die voraussichtliche Therapiedauer.
Therapie
Für eine Einzeltherapie wird der grobe Behandlungsplan inkl. Planung der Ziele und Dauer des ersten Therapieintervalls gemeinsam individuell angepasst. Im Therapieintervall finden die Sitzungen hauptsächlich wöchentlich statt.
In bestimmten Fällen sind Online-Termine möglich. Für Bezugspersonen finden mit dem Schlüssel von 4:1 zusätzliche Stunden statt.
In der Gruppentherapie finden für eine begrenzte Terminanzahl wöchentlich Sitzungen statt. Zunächst kann es befremdlich wirken, sich Fremden zu öffnen. Sobald diese Hemmung jedoch überwunden ist, zeigt sich eine Gruppentherapie als sehr effektiv.
LEISTUNGSANSPRUCH
Wer bekommt Therapie?
In Deutschland steht jedem Psychotherapie zu, insofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Es muss also eine deutliche Abweichungen von normalen psychischen Funktionen vorliegen. Diese können sich in den Bereichen Denken, Fühlen, Wahrnehmung sowie Verhalten zeigen und führen zu Beeinträchtigung und/oder Leidensdruck (der betroffenen Person und/oder ihrem Umfeld). Beeinträchtigungen können in sozialen, beruflichen oder schulischen Funktionen auftreten.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass die Behandlung von einer/m approbierten Psychotherapeutin/en durchgeführt wird. Außerdem muss es sich um eines der vier zugelassenen Richtlinienverfahren handeln.
Eine Therapie bedarf keiner Überweisung vom Kinder-/Hausarzt. Sie können direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.
FINANZIERUNG
Wer bezahlt die Psychotherapie?
Privatversicherte
Die Kosten einer Therapiesitzung unterscheiden sich je nach Therapieform, Inhalt, Setting und Methoden. Nicht bei jeder Versicherung und bei jedem Tarif werden die Kosten vollständig übernommen, so dass eventuell Zuzahlungen notwendig sind. Mein Honorar richtet ich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Psychotherapie.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können eine Therapie bei mir nur im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens in Anspruch nehmen.
Bitte informieren Sie sich vorab über die individuellen Voraussetzungen hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Selbstzahler
Manchen ist es lieber, eine Diagnostik oder auch Therapie abseits der Krankenkasse durchführen zu lassen. Hierfür können Sie meine Leistungen auch selbstfinanziert in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie mich gerne darauf an.
SONDERREGELUNG
Was ist das Kostenerstattungsverfahren?
Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen freien Therapieplatz mit Kassensitz?
Die Krankenkassen haben einen Sicherstellungsauftrag. Können sie Ihnen nicht rechtzeitig einen Platz bei einer Kassenpraxis vermitteln spricht man von einem Systemversagen. Dann müssen sie die Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung (wie in meiner Privatpraxis) erstatten.
Über das gesetzliche Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) kann Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis übernehmen.
Der Antrag auf ein Kostenerstattungsverfahren muss vor Therapiebeginn gestellt werden.
Was brauche ich für ein Kostenerstattungsverfahren?
Da die genauen Vorgaben je nach Krankenkasse variieren, informieren Sie sich bitte vorab direkt bei Ihrer Versicherung.
In der Regel fordern die Krankenkassen den Nachweis dieser drei Punkte:
- Erfolglose Suche: Nachweis von ca. 5–10 Absagen von Kassenpraxen.
- Dringlichkeit: Das Formular PTV 11 mit Dringlichkeitscode erhalten Sie ausschließlich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Termine erhältlich über die Terminservicestelle unter 116 117 oder auf selbstzahlerbasis bei mir).
- Qualifikationsnachweis: Meine Privatpraxis erfüllt alle Kriterien (Approbation, Eintrag im Arztregister, anerkanntes Richtlinienverfahren).
Good to know: Ein zusätzliches Dringlichkeitsattest Ihres Hausarztes oder Psychiaters ist extrem hilfreich, um die Unaufschiebbarkeit der Behandlung bei der Krankenkasse zu untermauern.
Zeitsparende Tipps für den Antrag:
- Muster-Mail nutzen: Schreiben Sie ca. 15 Kassenpraxen gleichzeitig an. Bitten Sie um eine kurze Absage per Mail, falls in den nächsten Monaten kein Platz frei ist.
- Datenschutz beachten: Setzen Sie die Mailadressen der Praxen unbedingt in das BCC-Feld (Blindkopie). Senden Sie keine sensiblen Daten wie Diagnosen mit!
- Gezielt suchen: Nutzen Sie bspw. die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder therapie.de, um Praxen mit Kassensitz zu finden.
Nächste Schritte:
- Konsiliarbericht einholen: Sie lassen den ärztlichen Konsiliarbericht von Ihrer Hausarzt-/Kinderarztpraxis ausfüllen (das Formular hierfür erhalten Sie von mir, ihrer krankenkasse oder direkt bei Ihrem Arzt).
- Erstgespräch & Antrag: Sobald Sie diese Unterlagen haben, kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch. Ich händige Ihnen meine Qualifikationsnachweise aus. Sie reichen das Gesamtpaket bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Therapiestart: Sobald die schriftliche Genehmigung Ihrer Kasse vorliegt, starten wir mit der Therapie.